RSAG

Dienstag, 13.08.2024

Grillspaß mit gutem Gewissen

Der Sommer ist in vollem Gange und das heißt für viele: Grill raus. Der Duft von saftigem Fleisch, würzigen Tofu-Produkten und knackigem Gemüse erfüllt die Gärten und Parks. Nach dem Grillvergnügen heißt es aufräumen, Abfälle einsammeln und richtig entsorgen. Das schont Umwelt, Mensch und Tier.

Grillen ist eine der liebsten deutschen Freizeitbeschäftigungen. Hinterher die Abfälle richtig getrennt zu entsorgen, ist dagegen eher lästige Pflicht, aber unverzichtbar. Denn viele Verpackungen von Grillgut und -beilagen können recycelt werden – das schont Klima und Ressourcen. Tipp: Wenn man Fleisch beim Metzger oder an der Frischetheke im Supermarkt kauft, dann bringt eigene Verpackungsbox mit. Das spart direkt Abfall ein und ihr könnt sie immer wieder nutzen.

Leere Verpackungen richtig entsorgen

Leere Verkaufspackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien kommen in die Wertstofftonne oder den Wertstoffsack. Beim Grillen sind das zum Beispiel Kunststoffverpackungen – dazu zählen auch Styroporschalen – von Steaks, Würstchen oder Gemüseburgern. Auch Konservendosen, beispielsweise für Gemüsemais, sind ein Fall für die Wertstofftonne. Sind Verpackungen stark verschmutzt, etwa mit viel Marinade oder Essensresten, gehören sie auch in die Wertstofftonne. Sie sollten jedoch restentleert sein, ausspülen ist nicht notwendig. Alufolie, zum Beispiel für Folienkartoffeln, oder Alu-Grillschalen für Fleisch oder Gemüse können ebenso dort entsorgt werden.

Was nach dem Essen so übrigbleibt

Ketchupflaschen aus Kunststoff oder Aluminium gehören wie auch leere Senftuben in die Wertstofftonne oder den Wertstoffsack. Dagegen kommen leere Gläser von Saucen (bitte vorher ausspülen) in den Altglascontainer. Und wie sieht es mit Getränken aus? Getränkekartons und Kronkorken sind ein Fall für die Wertstofftonne. Glasflaschen ohne Pfand, zum Beispiel für Wein oder Sekt, werden nach Farben sortiert in die passenden Altglascontainer entsorgt. Pfandflaschen und -dosen können im Getränke- oder Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden.

Essensreste sind ein Fall für den Biomüll. Dazu gehören zum Beispiel abgeknabberte Maiskolben oder die Schalen von Wassermelonen. Genauso dürfen Brotreste, Salatabfälle und alle weiteren Speisereste roh oder gegrillt, in den Biomüll. Auch Fleisch- und Fischreste oder die Knochen von Kotelett und Hühnchen kommen in die Biotonne.

Zu guter Letzt: Die Grillkohle

Verpackungen oder Faltschachteln aus Karton oder Papier zählen zum Altpapier, das gilt auch für Papiertüten etwa vom Bäcker oder aus der Metzgerei, sofern diese nicht mit Öl oder Essensresten verschmutzt sind, dann gehören sie in den Restmüll. Gebrauchte Papierservietten und Küchentücher gehören dagegen in den Restmüll. Genauso wie benutzte Pappteller und Tischtücher aus Papier. Sie sind oft mit Kunststoff beschichtet. Auch Einwegbesteck oder –geschirr aus Holz, Bambus und anderen organischen Materialien müssen in den Restmüll.

Schließlich muss auch die Grillkohle korrekt entsorgt werden. Wichtig ist: Sie muss vor der Entsorgung abgekühlt sein. Die erkaltete Asche gehört, in Beutel verpackt, in die Restmülltonne entsorgt.

RSAG-Grilltipps

  • Verwendung heimischer Grillkohle
  • Grillanzünder aus Holz mit Wachsüberzug sind für euch gesünder und vermindern die Rauchbildung beim anfeuern der Kohle
  • Für die Produktion von Einweggrills wird viel Energie aufgewendet, dort, wo es geht, einen herkömmlichen Grill nutzen
  • Fleisch aus der Region kaufen
  • Soßen und Dressings selber machen. In einer schönen Flasche abgefüllt auch ein tolles Mitbringsel
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