Viele sich überlagernde Warndreiecke

Mittwoch, 12.03.2025

Wichtige Informationen zum Vorgehen nach dem Warnstreik vom 12.3.

Nach dem Warnstreik vom Mittwoch, den 12. März 2025, ergeben sich folgende Regelungen für die Müllabfuhr im Rhein-Sieg-Kreis:

Rechtsrheinisches Kreisgebiet

Keine Bio-, und teilweise Restmüllsammlung am Mittwoch, 12.3.25. Die Leerungen der Abfallbehälter für Bio und Restmüll werden nicht nachgeholt.

  • Biotonnen werden zum nächsten regulären Termin am 19.3. geleert. Zusätzlich können bei dieser Abfuhr Bioabfälle in Pappkartons neben die Tonne gestellt werden.
  • Für Restmüll gilt: Wer am Mittwoch (12.3.) seine vierwöchentliche Leerung hatte, kann die nächste 14-tägliche Abfuhr am 26.3. nutzen. Zusätzlicher Restabfall kann in neutralen Säcken bei dieser Abfuhr dazugestellt werden.
  • Für heute (12.3.) angemeldete Elektrogroßgeräte und auch Sperrmüll sowie Biobündel werden wie geplant abgeholt. Bitte daher am Straßenrand/Standplatz stehen lassen.
  • Die Leerungen für Papier und Wertstoffe (gelbe Tonne) finden statt.

Linksrheinisches Kreisgebiet

Keine Bio-, Bündel- und Restmüllsammlung am Mittwoch, 12.3.25. Die Leerungen der Abfallbehälter für Bio und Restmüll werden nicht nachgeholt.

  • Biotonnen werden zum nächsten regulären Termin am 19.3. geleert. Zusätzlich können bei dieser Abfuhr Bioabfälle in Pappkartons neben die Tonne gestellt werden.
  • Für Restmüll gilt: Wer am Mittwoch (12.3.) seine vierwöchentliche Leerung hatte, kann die nächste 14-tägliche Abfuhr am 26.3. nutzen. Zusätzlicher Restabfall kann in neutralen Säcken bei dieser Abfuhr dazugestellt werden.
  • Für den Tag angemeldete Biobündel werden noch im Laufe der Woche abgeholt. Bitte daher am Straßenrand/Standplatz liegen lassen.  
  • Für heute (12.3.) angemeldete Elektrogroßgeräte und auch Sperrmüll werden wie geplant abgeholt.
  • Die Leerungen für Papier und Wertstoffe (gelbe Tonne) finden statt.

Mobile Sammlungen und Entsorgungsanlagen

Das Schadstoff-Mobil steht heute nicht wie geplant in Königswinter-Stieldorf. 

Alle RSAG-Entsorgungsanlagen und die Unternehmenszentrale sind ohne Einschränkungen geöffnet. 

Gut zu wissen

Zum rechtsrheinischen Kreisgebiet zählen die Städte und Gemeinden Bad Honnef, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und Windeck.

Zum linksrheinischen Kreisgebiet gehören die Städte und Gemeinden Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg.