
Mittwoch, 12.03.2025
Wichtige Informationen zum Vorgehen nach dem Warnstreik vom 12.3.
Nach dem Warnstreik vom Mittwoch, den 12. März 2025, ergeben sich folgende Regelungen für die Müllabfuhr im Rhein-Sieg-Kreis:
Rechtsrheinisches Kreisgebiet
Keine Bio-, und teilweise Restmüllsammlung am Mittwoch, 12.3.25. Die Leerungen der Abfallbehälter für Bio und Restmüll werden nicht nachgeholt.
- Biotonnen werden zum nächsten regulären Termin am 19.3. geleert. Zusätzlich können bei dieser Abfuhr Bioabfälle in Pappkartons neben die Tonne gestellt werden.
- Für Restmüll gilt: Wer am Mittwoch (12.3.) seine vierwöchentliche Leerung hatte, kann die nächste 14-tägliche Abfuhr am 26.3. nutzen. Zusätzlicher Restabfall kann in neutralen Säcken bei dieser Abfuhr dazugestellt werden.
- Für heute (12.3.) angemeldete Elektrogroßgeräte und auch Sperrmüll sowie Biobündel werden wie geplant abgeholt. Bitte daher am Straßenrand/Standplatz stehen lassen.
- Die Leerungen für Papier und Wertstoffe (gelbe Tonne) finden statt.
Linksrheinisches Kreisgebiet
Keine Bio-, Bündel- und Restmüllsammlung am Mittwoch, 12.3.25. Die Leerungen der Abfallbehälter für Bio und Restmüll werden nicht nachgeholt.
- Biotonnen werden zum nächsten regulären Termin am 19.3. geleert. Zusätzlich können bei dieser Abfuhr Bioabfälle in Pappkartons neben die Tonne gestellt werden.
- Für Restmüll gilt: Wer am Mittwoch (12.3.) seine vierwöchentliche Leerung hatte, kann die nächste 14-tägliche Abfuhr am 26.3. nutzen. Zusätzlicher Restabfall kann in neutralen Säcken bei dieser Abfuhr dazugestellt werden.
- Für den Tag angemeldete Biobündel werden noch im Laufe der Woche abgeholt. Bitte daher am Straßenrand/Standplatz liegen lassen.
- Für heute (12.3.) angemeldete Elektrogroßgeräte und auch Sperrmüll werden wie geplant abgeholt.
- Die Leerungen für Papier und Wertstoffe (gelbe Tonne) finden statt.
Mobile Sammlungen und Entsorgungsanlagen
Das Schadstoff-Mobil steht heute nicht wie geplant in Königswinter-Stieldorf.
Alle RSAG-Entsorgungsanlagen und die Unternehmenszentrale sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Gut zu wissen
Zum rechtsrheinischen Kreisgebiet zählen die Städte und Gemeinden Bad Honnef, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und Windeck.
Zum linksrheinischen Kreisgebiet gehören die Städte und Gemeinden Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg.