Restmüll
Das Mindestbehältervolumen beträgt je Haushalt 20 Liter je Woche.
Bei einem vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus benötigen Sie demnach einen 80-Liter-Behälter.
Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Tonnen gemeinsam nutzen. In diesem Fall reduziert sich das Mindestbehältervolumen je veranlagter Einheit auf 15 Liter je Woche. Bei einer vierwöchentlichen Leerung wären dies dann 60 Liter.
Der Behälterbedarf für Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen wird individuell durch branchenspezifische Kennzahlen ermittelt. Die Kennzahlen werden anhand der Branche und der Einheit ermittelt. Weitere Informationen und Hinweise sowie den Auskunftsbogen finden Sie unter "Formulare" bei Downloads.
Haben Sie Fragen zum Behälterbedarf für Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen? Unser Team der Gewerbeveranlagung Telefon 02241 306 226 hilft gerne weiter.