Gebühren und Preise

Entsorgung muss nicht teuer sein

Das Gebührensystem der RSAG basiert auf dem Verursacherprinzip: Wer wenig Abfall hat, zahlt weniger Gebühren. Wer mehr hat, zahlt dementsprechend mehr. Das ist gerecht. Die Gebühren setzen sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.
Eine Übersicht der wichtigsten Gebühren für 2025 finden Sie unter Gebühreninfo.

Grundpreis

Die Basis für jeden Haushalt und jedes Gewerbe

Der Grundpreis wird für jede genutzte Einheit erhoben. Hierbei wird zwischen dem Haushalts- und Gewerbegrundpreis unterschieden. Bemessungsgrundlage für den Grundpreis ist somit der Herkunftsbereich des Abfalls (§ 3 Gebührensatzung).

Mit dem Grundpreis deckt die RSAG vielfältige Entsorgungsleistungen ab. Dazu gehören unter anderem der Betrieb der RSAG-Entsorgungsanlagen oder des Schadstoff-Mobils. Da diese Leistungen für jeden zugänglich sind, wird der Grundpreis von jedem Haushalt und jeder Gewerbeeinheit, sofern sie Tonnen nutzt, erhoben. Unabhängig von der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben oder im Unternehmen arbeiten.

Diese Leistungen werden durch den Grundpreis bezahlt:

  • Betriebskosten sämtlicher RSAG-Entsorgungsanlagen (Wertstoffannahme)
  • Nachsorgeaufwendungen für die ehemalige Hausmülldeponie in Sankt Augustin-Niederpleis (z. B. Oberflächenabdichtung der Altdeponiebereiche, Rekultivierungsmaßnahmen, Sickerwasseraufbereitungsanlage, Gaserfassungszentrale)
  • Kosten für die Schadstoff-Entsorgung sowie den Einsatz des Schadstoff- und des Elektro-Kleinteile-Mobils
  • Kosten für den Service und den Verwaltungsaufwand
  • Kosten für die den privaten Haushalten angebotenen vier Sonderabfuhren von Sperrmüll, Elektrogroßgeräten sowie von Grünabfällen in größeren Mengen (nur im Grundpreis für Haushalte enthalten)
  • Kosten für die Beseitigung des nicht ordnungsgemäß bereitgestellten Abfalls (wilder Müll, Landesabfallgesetz § 9)
  • Kosten für die Weihnachtsbaumabfuhr
  • Kosten für die Bündel-Sammlung

Arbeitspreis

So individuell wie die Menschen

Wer wenig Abfall hat, zahlt wenig. Wer viel hat, zahlt mehr. Das ist das Prinzip des Arbeitspreises.

Der Arbeitspreis errechnet sich aus den Entsorgungsleistungen, die die Menschen persönlich in Anspruch nehmen:

  • Abfallart (Restmüll, Bio-, Papierabfälle und Wertstoffe)
  • Größe der Behälter
  • Gewählte Abfuhrintervalle

Der Arbeitspreis deckt die Kosten für:

  • die Bereitstellung von Behältern (Restmüll-, Bio-, Papier-, Wertstofftonne),
  • das Einsammeln und Transportieren der verschiedenen Abfälle,
  • deren umweltgerechte Beseitigung und Verwertung.

Durch die Größe und Leerungshäufigkeit der Restmülltonne können die Höhe des Arbeitspreises und somit auch die gesamte Gebührenhöhe beeinflusst werden. 

Gut zu wissen

Gemeinsame Nutzung: Es besteht die Möglichkeit der Gemeinschaftsnutzung von Abfallbehältern. Dadurch entstehen Einsparpotenziale. Den passenden Antrag finden Sie unter Downloads.

Biotonne für Eigenkompostierer: Menschen, die ihren Bio-Abfall selbst kompostieren, können auf die Biotonne verzichten und so Gebühren einsparen. Den passenden Antrag finden Sie unter Downloads.

Preise und Behälterübersicht

Sie suchen eine Preisübersicht? Hier finden Sie die aktuellen Preise für Abfallbehälter als PDF:

Mindestausstattung

Das können Sie erwarten

Abfall entsteht unweigerlich in jedem Haushalt und Betrieb. Aus Erfahrung können wir sehr genau einschätzen, wie viel Müll in einer Woche aufkommt. Danach richtet sich die Mindestausstattung an unterschiedlichen Behältern für jeden Haushalt.

Restmüll

Das Mindestbehältervolumen beträgt je Haushalt 20 Liter je Woche.

Bei einem vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus benötigen Sie demnach einen 80-Liter-Behälter.

Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Tonnen gemeinsam nutzen. In diesem Fall reduziert sich das Mindestbehältervolumen je veranlagter Einheit auf 15 Liter je Woche. Bei einer vierwöchentlichen Leerung wären dies dann 60 Liter.

Der Behälterbedarf für Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen wird individuell durch branchenspezifische Kennzahlen ermittelt. Die Kennzahlen werden anhand der Branche und der Einheit ermittelt. Weitere Informationen und Hinweise sowie den Auskunftsbogen finden Sie unter "Formulare" bei Downloads.

Haben Sie Fragen zum Behälterbedarf für Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen? Unser Team der Gewerbeveranlagung Telefon 02241 306 226 hilft gerne weiter.
 

Bioabfälle

Je angefangene drei Haushalte auf einem Grundstück erhalten eine 120-Liter-Biotonne.

Somit muss bis zu einem Dreifamilienhaus mindestens eine Biotonne vorhanden sein, ab einem Vierfamilienhaus wird eine weitere Biotonne zur Verfügung gestellt usw.

Wer auf dem Grundstück selber kompostiert, kann auf die Biotonne verzichten.

Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Biotonne gemeinsam nutzen.
 

Papier

Je angefangene drei Haushalte auf einem Grundstück steht jeweils eine 240-Liter-Tonne für Papier zur Verfügung.

Somit muss bis zu einem Dreifamilienhaus mindestens eine Tonne für Papier vorhanden sein, ab einem Vierfamilienhaus wird eine weitere Tonne zur Verfügung gestellt usw.

Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Tonne gemeinsam nutzen.
 

Wertstoffe

Jede*r Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, auf seinem Grundstück für Haushalte mindestens eine 240-Liter-Wertstofftonne aufzustellen. Wenn dies aus Platzmangel nicht möglich ist, kann ein Antrag auf Zuteilung von Wertstoffsäcken gestellt werden.

Haben Sie Fragen zum Gebührensystem? Unser Team der Gebührenveranlagung Telefon 02241 306 222 hilft gerne weiter.
 

Gebührenbescheid

Haben Sie Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid oder sind mit den Bemessungsgrundlagen nicht einverstanden? Dann setzen Sie sich mit uns unter den auf dem Gebührenbescheid genannten Kontaktdaten in Verbindung.
Weitere Informationen können Sie auch der Rückseite des Gebührenbescheides entnehmen.