Dienstag, 26.01.2021
FFP2-Maske oder OP-Maske jetzt bei der RSAG Pflicht
Wer zu den Entsorgungsanlagen fährt, sollte an medizinische Atemschutzmaske denken – Gleiches gilt für Kundenbesuch in der Geschäftszentrale in Siegburg
Wer jetzt zu den RSAG-Entsorgungsanlagen fährt, um dort seine Abfälle zu entsorgen, sollte vorher an eine medizinische Atemschutzmaske denken. Denn das Tragen einer FFP2-Maske oder einer OP-Maske ist dort jetzt vorgeschrieben. Eine bloße Stoffmaske zur Bedeckung von Mund und Nase reicht künftig nicht mehr. Diese Regelung gilt sowohl für Privatanlieferer als auch für Gewerbekunden. Auch der Besuch der RSAG-Zentrale in Siegburg ist nur mit Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske möglich.
Diese Regelung dient zum beiderseitigen und noch besserem Schutz von Kunde und Fachpersonal.