RSAG

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Seite
Die RSAG ist bemüht, ihre Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.rsag.de und wurde am 25. November 2021 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente auf der www.rsag.de sind nicht barrierefrei. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.
  • Videoinhalte besitzen keinen direkten Untertitel
  • Es gibt noch teilweise eine Einschränkung beim Fokus der Tastatur im Bereich „Richtig entsorgt“ und „Standorte“. Nach der Auswahl in der Tab-Navigation springt der Fokus wieder an den Anfang der Seite und nicht in den nachfolgenden Fokus.
  • Inhalte, die von einem externen Server über ein iFrame geladen werden, können Einschränkungen in der barrierefreien Bedienung aufweisen. Das betrifft den Tauschmarkt und den Abfallkalender.
  • Die eingebetteten Online-Karten sind nur teilweise barrierefrei. Sofern es sich um die Kontaktanschriften handelt, wird zu der Karte immer auch die Adresse zusätzlich angeboten.
  • Auf der Startseite fehlen derzeit die Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache als auch in Leichter Sprache.

Feedback und Kontakt

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen an tanja.riesop(at)rsag.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedbackmechanismus (bspw. Kontaktformular) eingehenden Mitteilungen ist: RSAG AöR, Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg, Tanja Riesop
 

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de) zu erreichen.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik