Bewegliche Haushaltsgegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden und aufgrund ihrer Größe und Ausmaße nicht in die Restmüll- oder Wertstoffbehälter passen.
Die Gegenstände dürfen max. 50 kg wiegen und nicht länger als 2 m sein.
z. B. Matratzen, Fahrräder, Kinderwagen, leere Truhen und Koffer, Lose Teppiche und Läufer, sperrige Garten- und Haushaltsgeräte (jedoch nicht elektrisch betrieben), unbehandelte Gartenmöbel.
Ausgenommen sind Elektrogeräte, elektrifizierte Möbel, Hölzer aus dem Außenbereich.