Donnerstag, 07.12.2023
Abfallgebühren im Rhein-Sieg-Kreis steigen 2024 leicht
Die Gebühren für die Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis steigen im nächsten Jahr durchschnittlich um 3,5 Prozent. Der Verwaltungsrat der RSAG AöR folgt damit einer Entscheidung des Kreistages vom 6.12.2023. In einzelnen Fällen können die Steigerungen auch von diesem Wert leicht abweichen, das ist abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Ein Musterhaushalt mit Grundpreis und einer 80 Liter Restmülltonne und einer Papiertonne mit jeweils vierwöchentlicher Leerung sowie einer 120 Liter Biotonne mit wöchentlicher Leerung und einer Wertstofftonne zahlt im Vergleich zum Vorjahr für das ganze Jahr 9,32 Euro mehr als bisher.
Die Steigerung beruht im Wesentlichen in der Ausweitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Das Gesetz betrifft jetzt auch die Abfallentsorgung und hier die Verbrennung des Restmülls in der Bonner Müllverwertungsanlage. Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das BEHG mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen, und dazu zählt künftig auch die Müllverbrennung. Die Mehrkosten betragen im Gebührenhaushalt alleine hierfür rund zwei Millionen Euro.
Aber auch die hohen Tarifabschlüsse und die nach wie vor hohen Kraftstoff- und Energiekosten lassen die Gebühren ansteigen. Erschwerend wirkt sich zusätzlich die aktuelle Lage auf dem Altpapiermarkt aus. So ist von deutlich geringeren Erlösen im nächsten Jahr auszugehen.
Die Klimaschutzanstrengungen betreffen alle Lebensbereiche und das betrifft auch die Abfallentsorgung. Dies erfordert von allen die persönliche Mitwirkung und führt zu finanziellen Mehrbelastungen. So wird die RSAG in den nächsten Jahren Zug um Zug ihren Fuhrpark auf alternative Antriebe umstellen. Die Anschaffung von E-Fahrzeugen wird diesbezüglich höhere Investitionen zur Folge haben.
Hier können Sie sich näher über die Preise und Gebühren der Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis für das Jahr 2024 informieren.