RSAG

Donnerstag, 21.07.2016

Handel muss Elektrogeräte zurücknehmen

Ab dem  25.Juli müssen Händler defekte Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen.  Dann greift für sie ein Gesetz, das zur Ressourcenschonung beitragen soll. Denn viele Stoffe aus Altgeräten lassen sich in den Wertstoffkreislauf zurückführen.

Kostenlose Rücknahme von Elektrokleingeräten

Händler, Kaufhäuser und Baumärkte mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen defekte Geräte annehmen. Kostenlos und ohne Kassenbon werden Altgeräte zurück genommen, deren Gehäuse kürzer als 25 Zentimeter ist. Bei großen Geräten sieht die Lage etwas anders aus: Die alte Waschmaschine oder den Flachbildschirm muss ein Händler nur dann kostenlos zurücknehmen, wenn der Kunde ein gleichartiges Gerät kauft. Ansonsten kann er sich weigern oder Geld dafür verlangen. Auch Internet-Händler müssen defekte Geräte zurücknehmen, falls sie Lagerkapazitäten von mehr als 400 Quadratmetern haben.

RSAG bietet viele Rückgabe-Möglichkeiten

Die RSAG bietet verschiedene Möglichkeiten, um Elektrogeräte abzugeben. In einigen Orten im Rhein-Sieg-Kreis sind Elektro-Kleinteile-Container aufgestellt, in denen Geräte bis zu einer Länge von 70 cm wie Handys, Smartphones, Tablets entsorgt werden können. Eine bequeme Alternative vor Ort ist das Elektro-Kleinteile-Mobil, das mehrmals jährlich die Kommunen anfährt. Die RSAG-Entsorgungsanlagen nehmen ebenfalls defekte Geräte an oder Sie buchen bequem online einen Abholtermin für Elektrogroßgeräte.

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