RSAG

Freitag, 13.12.2024

Abfallgebühren 2025: Nur leichte Steigerung im Rhein-Sieg-Kreis

Die Gebühren für die Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis steigen im Jahr 2025 durchschnittlich um 2,9 Prozent. Der Verwaltungsrat der RSAG AöR folgt damit einer Entscheidung des Kreistages vom 12.12.2024. In einzelnen Fällen können die Steigerungen von diesem Wert leicht abweichen, das ist abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Ein Musterhaushalt mit Grundpreis und einer 80 Liter Restmülltonne und einer Papiertonne mit jeweils vierwöchentlicher Leerung sowie einer 120 Liter Biotonne mit wöchentlicher Leerung und einer Wertstofftonne zahlt im Vergleich zum Vorjahr für das ganze Jahr 8,14 Euro mehr als bisher.

Ein wesentlicher Grund für die Gebührensteigerung ist die Ausweitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Das Gesetz betrifft seit 1.1.2023 auch die Abfallentsorgung, da die Müllverbrennung in der Bonner Müllverwertungsanlage auch unter die CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe fällt. Diese Regelung führt im Gebührenhaushalt der RSAG zu zusätzlichen Belastungen von rund 2,5 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere bei Energie und Kraftstoffpreisen, die ebenfalls zu den erhöhten Gebühren beitragen.
Auch der eingeschlagene Weg der RSAG hin zu einer klimafreundlicheren Abfallentsorgung erfordert Investitionen. Der sukzessive Ausbau des Fuhrparks mit emissionsarmen oder vollelektrischen Fahrzeugen wird mittelfristig höhere Anschaffungskosten mit sich bringen.

Trotz der finanziellen Herausforderungen bleibt die RSAG ihrem Ziel treu, die Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis nachhaltig und zuverlässig zu gestalten.

Weitere Informationen zu den Gebühren 2025 und den unterschiedlichen Leistungsumfängen finden Sie unter rsag.de/gebuehren.

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