RSAG

Mehr Mehrweg

Gewinne Zeit statt Zeug

Kein Bock mehr auf Müllberge beim Take away Essen?

Seit dem 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht! Verkaufsstellen von verzehrfertigen Speisen und Getränken müssen für ihre Plastikverpackungen eine Mehrweglösung anbieten und dies auch gut sichtbar bewerben. Das gilt für Restaurants, Imbisse, Cafés, Bäckereien etc.. Ausgenommen sind Verpackungen ohne Plastikanteil und Läden mit < 80m² oder < 5 Mitarbeitende, aber auch hier müssen eure selbstmitgebrachten Dosen zum Befüllen angenommen werden.

Gewinnspiel: 3 x 100 € Eventim-Gutscheine

DU BIST SCHON MITTEN DRIN IN DER MEHRWEG-REVOLUTION? ODER DU HAST NOCH NIE DAVON GEHÖRT?

Dann ist jetzt deine Gelegenheit es auszuprobieren und einen von drei 100 €-Eventim-Gutscheinen zu gewinnen. Mach einfach ein Foto von deinem Essen oder Getränk in der Mehrwegverpackung und poste es bis zum 17.12.2023 unter den Mehrweg-Gewinnspielbeitrag auf dem RSAG-Facebook-Kanal oder schicke es per E-Mail an umweltbildung(at)rsag.de.

Wo gibt es welches Mehrwegangebot?

Es gibt viele unterschiedliche Mehrweglösungen. Einige Restaurants setzten auf eigenes Mehrweggeschirr, andere beteiligen sich an sogenannten Poolsystemen. Der Vorteil der Poolsysteme ist, dass das Geschirr in allen teilnehmenden Ausgabestellen zurückgegeben werden kann. Im Rhein-Sieg-Kreis sind bisher überwiegend zwei Poolsysteme vertreten:

Für alle nicht dort gelisteten Restaurants gilt: einfach vor Ort nachfragen, welches Mehrwegangebot sie anbieten.

Mehr erfahren

Du hast noch Fragen oder Anregungen? Dann nimm gerne Kontakt zum Team Umweltbildung bei der RSAG auf schreib uns eine E-Mail an umweltbildung(at)rsag.de.



Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel "Mehr Mehrweg"

Präambel

Die RSAG AöR veranstaltet auf ihrem Social Media Kanal Facebook (https://www.facebook.com/RSAG.Entsorgung) das Gewinnspiel „Mehr Mehrweg“.

Alle Personen sind eingeladen, ein Bild von ihren Speisen oder Getränken im Mehrwegbehälter – direkt unter dem Beitrag der RSAG vom 16.11.2023 auf dem Facebook-Kanal der RSAG (https://www.facebook.com/RSAG.Entsorgung) – zu posten. Alternativ kann das Bild auch per E-Mail an umweltbildung(at)rsag.de gesendet werden. Alle Kommentare unter dem o. g. Beitrag mit einem entsprechenden Bild, sowie alle per E-Mail eingesendeten Bilder, werden nach Ablauf der Aktion bei der Gewinnauslosung berücksichtigt.

Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Mehr Mehrweg“ gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

1. Veranstalterin

Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die RSAG AöR, Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Ludgera Decking (Vorsitzende) und Michael Dreschmann. Die RSAG AöR wird im folgenden „RSAG“ genannt.

2. Teilnahme am Gewinnspiel

2.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen der RSAG.

2.2 Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.

2.3 Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland unterhält und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Angestellte der RSAG und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.4 Am Gewinnspiel nimmt diejenige Person teil,

  • die einen Kommentar mit einem Mehrweg-Foto unter dem Beitrag vom 16.11.2023 auf dem RSAG-Facebook-Kanal veröffentlicht und
  • im Besitz des jeweiligen Facebook-Accounts ist, der als Kommentar-Absender aufgeführt ist
  • oder ein Mehrweg-Foto per E-Mail an umweltbildung(at)rsag.de sendet

Es können von einer Person mehrere, unterschiedliche Kommentare veröffentlicht werden, um ihre Gewinnchancen zu erhöhen.

2.5 Es ist keine Anmeldung für die Teilnahme am Gewinnspiel notwendig.

3. Ablauf

3.1 Das Gewinnspiel startet am 16.11.2023 und endet am 17.12.2023.

4. Teilnahmeregeln

Wir freuen uns über sachliche, höfliche und respektvolle Beiträge.

4.1 Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb garantieren die teilnehmenden Personen, dass sie Inhaber aller Rechte an den durch sie veröffentlichten Inhalten (z. B. Texte, Bilder oder Videos) sind und die Veröffentlichung dieser Inhalte nicht gegen geltende Gesetze, einschließlich u. a. Jugendschutzgesetze, Strafgesetze, Datenschutzgesetze, bzw. Rechtspositionen, einschließlich u. a. der Persönlichkeitsrechte, Rechte des geistigen Eigentums, vertragliche oder sonstige Rechte von natürlichen oder juristischen Personen verstößt.
Sie stellen die RSAG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf die von allen Teilnehmenden hochgeladenen Inhalte geltend gemacht werden.

4.2 Es gelten zusätzlich folgende Regeln:

Die Beiträge dürfen keine Eigen- oder Fremdwerbung beinhalten und nicht auf externe Webseiten verlinken.

Es gelten die Regelungen der Netiquette der RSAG (https://www.rsag.de/netiquette), d .h. keine Kraftausdrücke, keine Beschimpfungen und selbstverständlich keine diskriminierenden, rassistischen oder sexistischen Aussagen.

Bei einem Verstoß können die Beiträge auf dem RSAG-Facebook-Kanal jederzeit von der RSAG gelöscht werden.

4.3 Die RSAG behält sich das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

4.4 Personen, die versuchen, den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren sowie sich durch die Verwendung unerlaubter/unfairer Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen, werden ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

5. Gewinn

5.1 Die Gewinne werden unter allen Teilnehmer*innen per Zufallsprinzip verlost.

Alle Gewinner*innen erhalten einen von insgesamt drei Wertgutscheinen in Höhe von je 100€ von Eventim. Die Preise sind an keine weiteren Verpflichtungen gebunden. Mehrfachgewinne sind ausgeschlossen.

5.2 Alle Gewinner*innen werden bis spätestens 20.12.2022 per Facebook-Privatnachricht oder per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Der/Die Gewinner*in hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2022 der RSAG per Facebook Privatnachricht oder per E-Mail zu bestätigen und die Versandadresse mitzuteilen, anderenfalls ist die RSAG dazu berechtigt, diesen Gewinn erneut auszulosen.

5.3 Die Formalitäten zur Übergabe des Gewinns werden mit dem/der jeweiligen Gewinner*in individuell geklärt. Der Preis ist grundsätzlich bei der RSAG AöR, Pleiser Hecke 4, 53271 Siegburg, zu den Geschäftszeiten abzuholen.

5.4 Eine Barauszahlung des Sachwertes oder Tausch des jeweiligen Gewinns ist nicht möglich. Die Gewinne sind nicht übertragbar.

6. Chancengleichheit

Die Auslosung der Gewinne erfolgt durch das Zufallsprinzip.

7. Haftung und Rechte der RSAG

7.1 Jegliche Schadenersatzverpflichtung der RSAG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7.2 Ferner kann die RSAG für jegliche technischen Störungen, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden.
Die RSAG behält sich jederzeit das Recht vor, den Wettbewerb aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Wettbewerb nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z. B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs behindern). Die RSAG entscheidet nach eigenem Ermessen, ob der Wettbewerb weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch bzw. eine vorzeitige Beendigung notwendig sind.

7.3 Die RSAG behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die dem Zweck des Gewinnspiels und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit die teilnehmende Person keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird die Zuständigkeit des für den Sitz der RSAG zuständigen deutschen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Siegburg, Landgericht Bonn).

10. Sonstiges

Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich direkt an die RSAG unter umweltbildung(at)rsag.de zu richten.